Sie können versichert sein, dass wir dafür Sorge tragen,
dass alle aktuell notwendigen Abstands- und Hygienemaßnahmen stets von uns eingehalten werden.
Gemäß der aktuellen baden-württembergischen
Landesverordnung sind derzeit zwar Übernachtungen zu touristischen Zwecken nicht gestattet, Übernachtungen zu geschäftlichen Zwecken jedoch erlaubt sind.